Im September 2011 haben sich am Rande der UN-Generalversammlung in New York die Regierungen von knapp 50 Ländern auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Formuliertes Ziel des Zusammenschlusses ist es, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Bundesregierung sieht sich bislang, trotz einer innerhalb der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Ausdruck gekommenen, fraktionsübergreifenden Einigkeit bezüglich der zentralen Bedeutung des Themas für die moderne Wissens- und Informationsgesellschaft, außer Stande, der Initiative beizutreten und verweist darauf, sich zunächst auf die nationale Ebene konzentrieren zu wollen. Das ist angesichts der zunehmenden multilateralen Kooperation der internationalen Staatengemeinschaft in dem Bereich nicht nachvollziehbar und so fordern wir Grünen die Bundesregierung seit langem, wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, dazu auf, der Open Government Partnership beizutreten.
Eben hat Jan Philipp schon auf die heutige Abstimmung des federführenden Handelsausschusses (INTA) des Europäischen Parlaments zu ACTA aufmerksam gemacht. Den heutigen Beschluss des Ausschusses hat Konstantin zum Anlass genommen, um die Bundesregierung noch einmal aufzufordern, ihre bisherige Strategie des Taktierens in Sachen ACTA ein für allemal zu beenden, sich mit Nachdruck gegen eine Neuauflage von ACTA und für eine Reform eines in Teilen überholten Urheberrechts auch auf europäischer Ebene auszusprechen.
Die Schufa will zukünftig soziale Netzwerke wie facebook und twitter als Datenquelle zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Das berichtet NDR Info mit Hinweis auf entsprechende Unterlagen, die belegen, dass die SCHUFA, die mit dem Slogan "SCHUFA schaffrt Vertrauen" wirbt, in Kooperation mit dem Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam (HPI) derzeit entsprechende Projektvorschläge erarbeitet. Zu den Plänen der SCHUFA, wahllos für die Bewertung der Vertrauenswürdigkeit von Menschen Informationen aus dem Netz verwenden zu wollen, haben Konstantin und Nicole Maisch heute Stellung genommen.
Im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde habe ich die Bundesregierung zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz befragt und wollte insbesondere wissen, welche Konsequenzen sie aus den letzten Datenschutz-Skandalen zieht. Die Antwort der Bundesregierung ist weitestgehend nichtssagend. Eine Einschränkung der Videoüberwachung von Beschäftigten ist nicht vorgesehen.
Im Dezember diesen Jahres findet die Weltkonferenz für Internationale Kommunikation (WCIT) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) statt. Die Internationale Fernmeldeunion ist eine zwischenstaatliche Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Auf der Weltkonferenz für Internationale Kommunikation wird die seit 1988 gültige International Telecommunication Regulations (ITRs) überarbeitet, mit der zentrale Richtlinien für Infrastrukturen des Netzes festlegt werden können. Wenn auch bisher wenig beachtet, können auf dieser Konferenz wichtige Entscheidungen über die infrastrukturelle Freiheit des Internets getroffen werden. Im Vorfeld der Vorbereitungen der Konferenz mehren sich besorgte Stimmen, dass durch die Überarbeitung der "International Telecommunications Regulations" Einschränkungen der Internet-Infrastrukturen an ICANN, IANA, W3C und anderen internationalen Organisationen vorbei durchgesetzt werden könnten. Konstantin hat die Bundesregierung bezüglich ihrer Positionen befragt.
Das ACTA-Abkommen steht kaum vor dem Aus und schon droht mit der für den Herbst diesen Jahres geplante Novellierung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern (IPRED) der nächste Versuch, die Urheberrechtsdurchsetzung zu verschärfen. In einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung wollte Konstantin von der Bundesregierung wissen ob "Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an dem am "Welttag des Geistigen Eigentum" am 26. April 2012 von der Europäischen Kommission veranstalteten Workshop über eine mögliche Neufassung der Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IPRED - Intellectual Property Rights Enforcemant Directive) der Europäischen Kommission teilgenommen" haben und welche Position die "Bundesregierung bezüglich der Notwendigkeit einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie" vertrat und vertritt. Hier die Antwort der Budnesregierung.
Heute meldeten mehrere Medien, dass die Bundesregierung offenbar vorerst auf die von der EU geforderte Regelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten will. Grund für die Entscheidung war nach Angaben aus deutschen EU-Kreisen der nach wie vor anhaltende Streit über die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung war angesichts der nach wie vor nicht nachgewiesenen Zweckdienlichkeit der Vorratsdatenspeicherung überfällig. Als Grüne haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, sich endlich von der Umsetzung der Richtlinie zu verabschieden und hatten in dieser Legislatur mehrere Anträge vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, von diesem grundrechtlich höchst fragwürdigem Instrument zu verabschieden. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung darf nur ein erster Schritt sein.
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