Derzeit ist das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP in aller Munde. Kaum bekannt ist, dass parallel zahlreiche, durchaus vergleichbare internationale Abkommen verhandelt werden, eines davon ist das transatlantische Freihandelsabkommen für Dienstleistungen (TISA: Trade Service Agreement). Nach Veröffentlichungen von Verhandlungsdokumenten wurde immer wieder die Sorge geäußert, dass es durch die Geheimverhandlungen zu einer Absenkung von deutschen und europäischen Datenschutzstandards kommen könnte. Hierzu hat Konstantin die Bundesregierung befragt. Sie macht sich offenbar wenig Sorgen.
Heute wurde im Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit die Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt angenommen. In den letzten Jahren mussten Verwertungsgesellschaften europaweit viel Kritik einstecken, zu Recht: Es gibt einen dringenden Reformbedarf, was demokratische Mitbestimmung, Transparenz, good governance und digitales Management der Verwertungsgesellschaften angeht. Die EU Kommission hat im letzten Jahr - mit großer Verzögerung - das Thema aufgegriffen und einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Als Vizepräsidentin des Kulturausschusses im Europäischen Parlament freut sich Helga Trüpel über den heutigen Beschluss und skizziert grüne Verhandlungserfolge.
Die EU-Kommission muss verhindern, dass die Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger weiterhin ungehindert in unsichere Datenhäfen der USA gelangen. Alle Datenschutzbehörden der EU haben erhebliche Zweifel geäußert, dass die Prinzipien der „Safe Harbour“-Erklärung aus dem Jahr 2000 tatsächlich effektiv von den US-Unternehmen umgesetzt werden. Im Gegenteil missbrauchen Google, Microsoft, Amazon und Co. diese Erklärung, um den Datenschutz in den EU-Staaten zu umgehen. Diese Praxis muss endlich beendet werden!
Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren bei illegalen Angeboten im Netz wird seit mehreren Jahren intensiv geführt. Wir Grünen lehnen das Sperren von Inhalten im Internet aus vielerlei Gründen seit Jahren ab und haben uns immer wieder deutlich für den Grundsatz „Löschen statt sperren“ ausgesprochen. Hauptschauplatz der Debatte um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren war die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz, aber auch die Debatte um illegales Online-Glückspiel. Nachdem sich die grüne Position auf Landes- und Bundesebene durchgesetzt hat, muss sich die Bundesregierung nun auch im Bereich Glückspiel auf europäischer Ebene gegen entsprechende Pläne aussprechen.
Im Europäischen Parlament fand gestern Abend eine Aussprache mit Innenkommissarin Cecilia Malmström zur Vorratsdatenspeicherung statt. In der Debatte konnte Malmström weder die Notwendigkeit der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten belegen, noch einen Termin für die angekündigte Überprüfung der Richtlinie ankündigen. Dazu hat Jan Philipp heute folgendes erklärt.
Derzeit findet auf Einladung des Bundesministeriums des Inneren eine internationale Datenschutzkonferenz statt. Der Innenminister hat die vor über drei Jahren begonnene EU-Datenschutzreformdebatte aus ideologischen Gründen bisher ignoriert. Jetzt steht er vor einem Scherbenhaufen: Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten will eine Reform und diskutiert bereits konkret einen ambitionierten Entwurf. Wir fordern den Innenminister seit langem, auch in Anträgen, dazu auf, konstruktiv am Entwurf der Kommission mitzuarbeiten und sich endlich für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu engagieren. Denn wer in den Zeiten von Cloud Computing und Co. noch immer glaubt, man könne einen effektiven Persönlichkeitsrechtsschutz allein auf nationaler Ebene durchsetzen, hat die Auswirkungen des digitalen Wandels schlicht nicht verstanden.
Vor wenigen Tagen war es soweit: Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Sachen Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Die Kommission sieht die Bundesrepublik auch weiterhin in der Pflicht, die bestehende Richtlinie vollständig umzusetzen. Eine ganz ähnliche Argumentation ist auch immer wieder von der konservativen Seite der derzeitigen Bundesregierung zu vernehmen. Die teilweise ins Hysterische abgleitenden Vorwürfe und Kommentare aus Unionskreisen in Sachen Klage verfolgen nur ein Ziel: Sie sollen von der eigenen Verantwortung in Sachen Vorratsdatenspeicherung ablenken.
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