In den letzten Tagen hatte ich wiederholt über die anhaltende Weigerung der Bundesregierung, die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zu unterstützen, berichtet. Heute hat die Grüne Bundestagsfraktion eine aktuelle Stunde mit dem Titel ,,Behinderung der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses des deutschen Bundestages durch die Bundesregierung" beantragt. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, die Arbeit des Ausschusses im Interesse der Aufklärung zu unterstützen und nicht weiter zu behindern. Es kann nicht sein, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger bis hin zur Bundeskanzlerin ausgespäht werden und die Regierung die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses bremst, weiter behindert und verzögert.
Zur Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Befragung des Zeugen Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschusses und dem Versagen Angela Merkels in der derzeitigen Krise hatte Konstantin bereits am Wochenende schon einiges geschrieben. Hier noch einmal eine Zusammenfassung unserer Kritik an der Stellungnahme und dem Vorgehen der Bundesregierung.
Die im Vergleich zum Vorjahr noch einmal erheblich angestiegenen Zahl der Abfragen von Bankdaten durch Finanzämter und Sozialbehörden wirft zahlreiche Fragen auf. Die Abfragen, das hat die Vergangenheit gezeigt, beruhen oftmals auf einer unklaren Begründungslage und variieren von Bundesland zu Bundesland stark . Es steht der Verdacht im Raum, dass die derzeitige Abfragepraxis nicht den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes entspricht. Der Bundesregierung ist das Problem seit langem bekannt, gehandelt hat sie nicht. Die Bundesregierung muss der ausufernden Abfrage sensibler Informationen der Bürgerinnen und Bürger ein Ende machen. Sie muss prüfen, ob es gesetzlicher Klarstellungen bedarf.
Der us-amerikanische Nachrichtendienst NSA soll den "Heartbleed”-Bug in OpenSSL bereits seit zwei Jahren gekannt und ausgenutzt haben, so die Nachrichtenagentur Bloomberg. Nachdem in den letzten Tagen darüber spekuliert wurde, ob die Sicherheitslücke bewusst von einem Geheimdienst verbaut wurde, hat sich dies bislang nicht bestätigt. Gleichzeitig hat US-Präsident Obama gerade das Vorgehen der NSA verteidigt, die Öffentlichkeit nicht über die seit langem bekannte Sicherheitslücke informiert zu haben. In seinem Beitrag kritisiert Konstantin die jüngsten Äußerungen des US-Präsidenten und die Praxis der Geheimdienste und wirft der Bundesregierung eine andauernde Untätigkeit vor.
Heute ist Clemens Binninger (CDU) als Vorsitzendem des Ausschusses zur Überwachungs-und Geheimdienstaffäre überraschend zurückgetreten. Konstantin hat den Rücktritt kommentiert. Die Benennung Binningers zum Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums war von vornherein absurd, die nun angeführten Argumente für den Rücktritt schlicht lächerlich. Es war nicht die Opposition, die Binninger zum Rücktritt bewegte, sondern massiver Druck aus der Fraktionssführung der Union und dem Bundeskanzleramt. Die dringend notwendige Aufklärungsarbeit des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandals aller Zeiten durch das Parlament wird durch eine massive Einflussnahme der Bundesregierung auf die Arbeit des Gremiums weiter konterkariert. Der nun erzwungene Rücktritt Binningers ist ein weiterer Baustein eines unwürdigen Spiels der Bundesregierung in Sachen Aufklärung dieses Skandals.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat. Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen.
Die Grüne Landtagsfraktion NRW hat letzte Woche die Aktion „Der GRÜNE Online- Check: Welche Kommune hat das beste Angebot im Netz?“ durchgeführt. Die 29 Landtagsabgeordneten haben dabei die Websites aller 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen untersucht und die Angebote bewertet. Wir wollten wissen, wie die Stadt- und Gemeindeverwaltungen die Chancen der Digitalisierung nutzen, um ihre Service-Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Unterstützt wurde die Fraktion von Open-Data-Experten. Ein Gastbeitrag von Matthi Bolte.
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