Die "Zwangsrouter" sind bald endlich Geschichte. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, in der er die interfraktionelle Einigkeit begrüßt und die Bundesregierung noch einmal auffordert, sich auf die gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu besinnen. Zudem betont Konstantin die Notwendigkeit, die Selbstbestimmung in der digitalen Welt insgesamt zu stärken und den Nutzerinnen und Nutzern mehr statt weniger Autonomie über die eigenen Daten, aber eben auch die verwendeten IT-Komponenten einzuräumen. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.
Anlässlich des "Tag des Internets" haben Konstantin als Sprecher für Netzpolitik und Tabea als Sprecherin für digitale Infrastruktur der grünen Bundestagsfraktion heute jüngste netzpolitische Entscheidungen und das digitalpolitische Agieren der Bundesregierung insgesamt scharf kritisiert.
Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose und massenhafte Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern auf Vorrat, ist seit Jahren zweifellos die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Unsere Position zu diesem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik haben wir hier immer wieder dargelegt. All die Kritik der letzten Wochen, ob aus der Zivilgesellschaft, unzähligen Verbänden oder von uns, hat nichts genützt: Nachdem die Abgeordneten der Großen Koalition – erstaunenswerter Weise trotzt dieser Kritik ohne irgendwelche substanziellen Änderungen - die Vorratsdatenspeicherung im federführende Rechtsausschuss durchgewunken haben, fand in der letzten Sitzungswoche die abschließende zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages statt. Für die Grünen sprachen erst ich und anschließend meine Kollegin und Rechtsausschussvorsitzende Renate Künast. An dieser Stelle dokumentieren wir die Reden von Renate und Konstantin.
Gestern schrieb zeitonline bereits über ein Papier der Bundesnetzagentur, dass die Kosten der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, in dem Papier selbst […]
Heute hat das Bundeskabinett den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion, und Konstantin haben das Vorgehen der Großen Koalition in dieser Schlüsselfrage der digitalen Bürgerrechtspolitik kritisiert. Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger: Er verpflichtet zur massenhaften anlasslosen Speicherung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von jeglichem Tatverdacht. Hieran kann auch der durchsichtige Versuch der Umetikettierung nichts ändern.
Die aktuelle Ausgabe des Magazins „The European“ beschäftigt sich derzeit unter anderem mit dem Digitalen Wandel unserer Gesellschaft. Konstantin wurde gebeten, einen Gastbeitrag zu verfassen, in dem er auf den Stand der Digitalpolitik in Deutschland eingeht. Einen zweiten Gastbeitrag hat Alexander Dobrindt als einer der drei für die „Digitale Agenda“ federführenden Bundesminister verfasst. Wie nicht anders zu erwarten, fällt seine Bilanz geringfügig positiver aus als die von Konstantin. Konstantins vollständigen Beitrag dokumentieren wir an dieser Stelle.
Am Freitag vergangener Woche debattierte der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). In seiner Rede hat Konstantin die grundsätzliche Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung zusammengefasst. Am 20. April 2015 fand die Anhörung des Innenausschusses zum IT-Sicherheitsgesetz statt. Für alle, die die Anhörung selbst nicht verfolgen konnten, dokumentieren wir an dieser Stelle das Video.
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