Hass und Hetze und die Verbreitung von Fake News nehmen zu - ob am Stammtisch, auf der Straße oder im Netz. Nachdem die Bundesregierung lange gar nichts tat, legte Justizminister Heiko Maas vor wenigen Wochen in einem Hauruck-Verfahren einen Gesetzentwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) vor, in dem er peinlicherweise schon jetzt Fehler einräumen musste. Mit Spannung erwarten wir deshalb die Einschätzungen der Sachverständigen, die zur Anhörung am kommenden Montag eingeladen wurden. Hier findet Ihr alle weiteren Infos.
Freifunk-Initiativen leisten durch die Bereitstellung offener und kostenfreier WLAN-Zugänge einen wichtigen Beitrag zur Stärkung digitaler Teilhabe. Wir Grüne fordern daher schon lange die Anerkennung des Engagements von Freifunkerinnen und Freifunkern als gemeinnützig. Die nordrhein-westfälischen Grünen haben hierzu Anfang des Jahres eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der mehrheitlich beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk wurde im April an den Bundestag überwiesen und muss nun von diesem verabschiedet werden. Doch wieder einmal verschleppt die GroKo: Bislang hat der Entwurf es noch nicht einmal auf die Agenda des Plenums geschafft. Nun drängt die Zeit: Wir machen Druck, dass der Gesetzentwurf es noch in der nächsten Sitzungswoche auf die Agenda schafft! Mehr dazu könnt Ihr hier nachlesen.
Hetze und Hass im Netz – solch krasse Rechtsverletzungen sind nicht nur eine Zumutung für die Betroffenen, sie sind - hundertausendfach ausgesprochen, gepostet und geteilt auch eine gravierende Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, wenn sie gänzlich ungeahndet bleiben. Darauf haben wir die Bundesregierung immer wieder hingewiesen und endlich konkrete Konsequenzen gefordert. Denn außer offenen Briefchen und folgenlosen "Task Forces" mit den großen Plattformbetreibern passte jahrelang nichts. Erst kurz im aufziehenden Wahlkampf kommt man nach massivem Druck mit einem eilig zusammengeschusterten Gesetzentwurf um die Ecke, der wenig besser und vieles eher schlimmer macht. Die Kritik fiel selten so einhellig und breit aus. Wie die heutige Bundestagsdebatte zeigt. Mit unserem eigenen Antrag legen wir umfassend und zielgenauere Vorschläge vor.
Mit Big Data kommt es in der digitalen Plattformökonomie aufgrund von Netzwerkeffekte zunehmend zu einer Marktkonzentration auf wenige große Internetkonzerne. Hier verstärken sich Markt- und Datenmacht wechselseitig. Doch unser heutiges Wettbewerbs- und Fusionsrecht mit seinen klassischen Marktparametern erfasst diese Problematik digitaler Markt- und Datendynamik nur noch äußerst schwer. Wir fordern hier eine Reform für fairen Wettbewerb und einen starken Verbraucher- und Datenschutz in Zeiten der Plattformökonomie. Ein Paradebeispiel für diese Problematik ist die umstrittene Fusion von Whatsapp und Facebook. Nun hat die Europäische Kommission nach langem Zögern ein Millionen-Bußgeld verhängt.
In der vergangenen Sitzungswoche debattierte Deutsche Bundestag unter anderem über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen NIS-Richtlinie. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kritik und Anmerkungen freuen wir uns.
Am vergangenen Donnerstag peitschte die GroKo mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Unter anderem stand das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung auf der Agenda. Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Dafür haben wir Grünen und insbesondere Jan Philipp Albrecht in Brüssel gekämpft und die Verabschiedung der Verordnung ist ein klarer grüner Erfolg. Dennoch beharrt die Bundesregierung auf ihrem Credo "Die Zeit der Datensparsamkeit ist vorbei" und versucht bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes auf nationaler Ebene nun, dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Konstantins Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Nur ein Tag, nachdem sich die Bundesregierung mal wieder für die ja ziemlich magere Erfolgsbilanz ihrer Digitale Agenda vor allem selbst feierte, wurde es im Bundestag konkret - und schnell stellte sich wieder die großkoalitionäre Tristesse im Digitalen ein. Zwar mag das "Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" technisch klingen, doch damit werden in Deutschland zentrale EU-Vorgaben für digitale Verbraucherrechte und Wettbewerbsregeln angewandt, die viele im leidgeplagten Verbraucheralltag gut gebrauchen könnten: Von Zero-Rating, Roaming und nicht gewünschten Extraposten auf der Telefonrechnung über nicht eingehaltene Breitbandzusagen bis zu Scherereien bei den bis dato intransparenten Vertrags- und Entschädigungskonditionen. Leider verwässerte die Bundesregierung die EU-Vorlage - während wir konkrete Vorschläge für starke Verbraucher- und Aufsichtsrechte vorlegen.
Archive