Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Gestern hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet, dass die Europäische Kommission heute Deutschland eine letzte, vierwöchige Frist vor Aufnahme des Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setzt. Die bisherige Linie der EU-Kommission ist alles andere als überzeugend: Zum jetzigen Zeitpunkt gerichtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland vorgehen zu wollen, ist angesichts der für den Sommer angekündigten grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeichnerung Symbolpolitik mit der Brechstange. Die Europäische Kommission wäre gut beraten, zunächst die eigenen Hausaufgaben zu erledigen. Statt die dringend benötigte EU-Datenschutzreform weiter zu torpedieren, wie es derzeit Minister Friedrich tut, muss sich die Bundesregierung endlich für eine Rücknahme der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene einsetzen und die Bürgerinnen und Bürger so vor einem weiteren Ausverkauf ihrer verfassungsrechtlich garantierten Rechte über die europäische Ebene bewahren.
Wie eben hier bereits zu lesen war, hat die Bundesregierung heute eine Studie des Max-Planck-Instituts über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Die Studie belegt klar: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss wieder abgeschafft werden. Die Analyse des Max-Planck-Instituts bestätigt: Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist nicht notwendig. Jan fordert die Europäische Kommission daher erneut auf, die Umsetzung der Richtlinie zu stoppen und endlich ein Verfahren einzuleiten, um sie zurückzunehmen.
Was bringt uns die EU überhaupt? Nutzern von Facebook und Google oder Smartphone-Besitzern bringt die Europäische Union eine ganze Menge. Immerhin sind sie es, die bisher kaum geschützt sind gegen Datenklau und den Weiterverkauf intimster Informationen. Jetzt – endlich – will die EU-Kommission das ändern. Jan kommentiert in der heutigen Ausgabe der taz das Datenschutzreform-Paket von EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Jans Kommentar, den Ihr auch auf den Seiten der taz findet, dokumentieren wir hier.
Am heutigen Mittwoch hat die Europäische Kommission einen ersten Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung vorgelegt. Das bestehende Europäische Datenschutzrecht fußt bis heute noch immer auf einer Richtlinie aus dem Jahr 1995. Eine grundlegende Modernisierung ist daher mehr als überfällig. Als Grüne begrüßen wir die umfänglichen Vorschläge der Europäischen Kommission, die in die richtige Richtung weisen. Die Kommission zeigt in Sachen Datenschutz nun den Gestaltungswillen, den die Bundesregierung viel zu lange hat vermissen lassen.
Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Existenz trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und trotz der Tatsache, dass sich die entsprechende Richtlinie gerade in grundlegender Überarbeitung durch die Europäische Kommission befindet und noch nicht klar ist, wann es zu einer Neuauflage in welcher Form kommt, immer wieder dafür sorgt, dass die Debatte um die Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und einer damit einhergehenden Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern für 6 Monate auf Vorrat geführt wird. Aktuell verhandelt die schwarz-gelbe Bundesregierung über die Ausgestaltung einer neuerlichen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Auch aus den Ländern sind immer wieder Forderungen nach einer möglichst raschen und umfassenden Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen.
Heute wurde die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verabschiedet. Mit der heutigen Abstimmung zeigt sich: Europa hat verstanden, dass eine Rechtsdurchsetzung im Internet nur durch mehr Kooperation zu erreichen ist, nicht mit rechtsstaatlich hochbedenklichen Sperrmechanismen. Die Verpflichtung zum Löschen kinderpornografischer Inhalte im Internet ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Mit der Entscheidung gegen verpflichtende Internetsperren ist ein erster Schritt weg von den Sperrplänen der EU-Kommission und einiger EU-Staaten gemacht worden. Die wenigen Mitgliedstaaten, die weiter Sperrmaßnahmen ergreifen wollen, müssen nun ein verhältnismäßiges und transparentes Verfahren mit Rechtsschutzmöglichkeit einhalten.
Archive