Am Freitag, den 30. März debattierte der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel unserer Initiativen war und ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigte allzu oft eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefährdete das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellte insgesamt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar. Nachdem wir bereits vor einigen Monaten einen umfangreichen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt und diesen vorab online diskutieren und weiterentwicklen haben lassen, haben wir am 30. März also über drei weitere grüne Anträge zum Datenschutz im Plenum des Bundestages debattiert - und damit schwarz-gelbes Brachland betreten. Hier dokumentieren wir Konstantins Plenarrede.
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Die seit langem kontrovers geführte Debatte über die Durchsetzung von Urheberrechten in der Online-Welt hat durch ein gestriges Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg neue Nahrung erhalten. Der für die Auslegung des geltenden EU-Rechts zuständige Gerichtshof, der derzeit auch angesichts der nach wie vor im Raum stehenden Forderung, das ACTA-Abkommen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten überprüfen zu lassen, in aller Munde ist, hat entschieden, dass Anbieter sozialer Netzwerke nicht dazu gezwungen werden können, Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe von Filtersystemen zu verfolgen. Das neuerliche Urteil stärkt somit den Grundrechtsschutz der Nutzerinnen und Nutzer ein weiteres Mal und stellt zudem erneut klar, dass es nicht Aufgabe der Anbieter sein kann, ihre Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Nutzungsverhalten weitgehend zu überwachen. Ob dasjüngste Urteil des EuGH auch auf die anhaltende Diskussion um ACTA hat, beleuchten wir hier.
Wie wollen wir uns in Zukunft vernetzen? Bereits seit Jahren dauert die Auseinandersetzung mit den Betreibern sozialer Netzwerke um besseren Daten- und Verbraucherschutz an. Die grüne Bundestagsfraktion fordert deshalb in einem Antrag (BT-Drucksache 17/8161) gesetzliche Verbesserungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Die erste Lesung des Antrags findet als letzte Bundestagsdebatte im Jahr 2011 am 16.12.2011, ab 14.25 Uhr statt (Livestream auf www.bundestag.de).
Das Thema Facebook und Datenschutz ist in Schleswig-Holstein ein die Partei intensiv begleitendes Thema, seit der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert den amerikanischen Konzern aufgrund völlig unzureichender Datenschutzeinstellungen ins Visier genommen hat. Morgen Abend wird dazu die Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie & Recht der Grünen Schleswig-Holstein mit Thilo Weichert diskutieren und die parteiinterne Debatte fortsetzen. Wir Grünen werden uns weiter mit der Frage des zukünftigen Umgangs mit Facebook auseinandersetzen. Die Grünen in Schleswig-Holstein laden alle Interessierten ein, morgen mit Ihnen und Thilo Weichert im Rahmen der Sitzung unserer Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht, die grundsätzlich öffentlich tagt und auch für Nicht-Parteimitglieder offensteht, zu diskutieren. Ein Gastbeitrag von Thomas Lange.
Das soziale Netzwerk Facebook ist dieser Tage mal wieder in aller Munde. Neben dem Landtag Schleswig-Holstein, steht das Thema „Datenschutz in sozialen Netzwerken“ heute auch auf der Tagesordnung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestages. Die hohe mediale Aufmerksamkeit hat auch die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner dafür genutzt, um Facebook einmal mehr aufzufordern, deutsche und europäische Datenschutzstandards einzuhalten. Am Freitag, dem 11.11.11 bietet sich in der Zeit von 19:00 bis 21:30 Uhr in der Berliner Heinrich-Böll-Stiftung (Schumanstr. 8, Lageplan) im Rahmen der Gespräche zur Netzpolitik eine weitere Gelegenheit, über das Phänomen Facebook zu diskutieren.
Am Montag, dem 24.10.2011 ab 13:00 Uhr tagt der Unterausschuss Neue Medien. Auf der Tagesordnung des Ausschusses steht am 24. Oktober ein Expertengespräch zum Thema „Datensicherheit bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken in Anbetracht einer Entschließung der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes“. Die öffentliche Sitzung, zu der sich Interessierte anmelden können, findet im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages in Raum E.800 statt.
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