Am gestrigen Montag, den 26. März 2012, fand zwischen 13.00 und 14.30 Uhr die 20. Sitzung des Unterausschuss Neue Medien statt. Das Schwerpunktthema der öffentlichen Sitzung war die „Netzpolitische Agenda der Europäischen Kommission“. Über die bevorstehende Anhörung hatten wir berichtet. Am Anfang der Sitzung haben die Direktoren Paul Nemitz (Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission) und Detlef Eckert (Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) kurze Eingangsstatements gehalten und anschließend Fragen der einzelnen Fraktionen beantwortet. All diejenigen, die die gestrigen Sitzung verpasst haben, können die komplette Anhörung hier noch einmal nachschauen.
Die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung hat bereits im September 2011 das für die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnungen erreicht. Alle Oppositionsfraktionen hatten die Koalition aufgefordert, dem Willen der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen und die Petition öffentlich zu beraten. Das von der Petition ausgehende Signal ist unmissverständlich: Die Bürgerinnen und Bürger lehnen die pauschale Überwachung ihrer Kommunikation ab. Sie wollen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die schwarz-gelbe Koalition weigert sich nunmehr zum dritten Mal, eine von über 65.000 Bürgerinnen und Bürger mitgezeichnete Petition gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung öffentlich zu beraten. Die schwarz-gelbe Koalition will offenbar kaschieren, dass sie in Sachen Vorratsdatenspeicherung höchst zerstritten ist. Es ist inakzeptabel, dass Union und FDP ihren Streit auf dem Rücken engagierter Bürgerinnen und Bürger austragen.
Heute beschäftigte sich sowohl der Innen- als auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal mit dem aktuellen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI). Über die Studie hatten wir ausführlich berichtet. Die Verfasser des Gutachtens, das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben wurde und in den letzten Wochen und Tagen für ganz erhebliche Verstimmungen innerhalb der schwarz-gelben Koalition gesorgt hatte, kommen in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquoten der Strafverfolgungsbehörden hat. Durch die Ergebnisse der jüngsten Studie fühlen wir uns darin bestätigt, auch weiterhin für eine grundrechtsschonendere Alternative zur Vorratsdatenspeicherung einzutreten. Wir sehen die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung – sowohl auf deutscher wie auch auf europäischer Ebene - in der Pflicht, die tatsächliche Notwendigkeit beziehungsweise Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung und eine Vereinbarkeit dieser mit EU-Grundrechten nachzuweisen. Ein solcher Beweis steht bis heute aus.
Gestern hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet, dass die Europäische Kommission heute Deutschland eine letzte, vierwöchige Frist vor Aufnahme des Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setzt. Die bisherige Linie der EU-Kommission ist alles andere als überzeugend: Zum jetzigen Zeitpunkt gerichtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland vorgehen zu wollen, ist angesichts der für den Sommer angekündigten grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeichnerung Symbolpolitik mit der Brechstange. Die Europäische Kommission wäre gut beraten, zunächst die eigenen Hausaufgaben zu erledigen. Statt die dringend benötigte EU-Datenschutzreform weiter zu torpedieren, wie es derzeit Minister Friedrich tut, muss sich die Bundesregierung endlich für eine Rücknahme der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene einsetzen und die Bürgerinnen und Bürger so vor einem weiteren Ausverkauf ihrer verfassungsrechtlich garantierten Rechte über die europäische Ebene bewahren.
Am Montag, den 26. März 2012, findet zwischen 13.00 und 14.30 Uhr die 20. Sitzung des Unterausschuss Neue Medien statt. Die Sitzung ist im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages im Sitzungssaal 3.101 angesetzt. Das Schwerpunktthema für diesen Termin ist die „Netzpolitische Agenda der Europäischen Kommission“. Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte, die die Sitzung vor Ort verfolgen wollen, sind herzlich willkommen. Um Anmeldung über das Ausschusssekretariat wird gebeten. Hier findet Ihr eine Übersicht der Anmelde-Modalitäten, die Ihr beachten müsst. Die Sitzung wird gestreamt und per Parlamentsfernsehen übertragen.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben heute im Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages die Themen „Vorratsdatenspeicherung“ und „Netzneutralität“ erneut vertagt. Damit bestünde nur noch in der letzten Tagung dieser Wahlperiode die Möglichkeit, die Anträge in zweiter Lesung zu beraten. CDU und FDP drücken sich davor, netzpolitisch Stellung zu beziehen. Offenbar setzen sie darauf, unliebsame Anträge zum Ende der Wahlperiode klammheimlich der Diskontinuität zum Opfer fallen zu lassen. Das werden wir Ihnen aber nicht durchgehen lassen.
In einem Gastkommentar für die Financial Times Deutschland hat Konstantin als netz- und innenpolitischer Sprecher die Position der grünen Bundestagsfraktion bezüglich der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch einmal dargelegt: Die grüne Bundestragsfraktion hält eine pauschale Vorratsdatenspeicherung keineswegs für unverzichtbar. Im Gegenteil: Die anlasslose verpflichtende Massenspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger stellt eine Abkehr vom zentralen Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung dar. Ermittler haben heute mehr technische Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung als je zuvor. Hier dokumentieren wir Konstantins Kommentar.
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