Diese Woche stand im Plenum des Bundestages die erste Lesung des "Entwurfs eines Gesetzes Bundesregierung zur Familienpflegezeit und zum fexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes" (Drs.-Nr. 17/12356) auf der Tagesordnung. Konstantins Protokollrede dokumentieren wir hier. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Auf Druck der Presseverlage hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekannt, ohne zu wissen, was es schützen soll und wie es überhaupt auszugestalten ist. Der heutigen Beschlussfassung, die einzig und allein der Gesichtswahrung der Kanzlerin gegenüber den Verlagen dient, ging eine drei Jahre lange Odyssee voraus. Am Ende wurde nun zum Schaden der Allgemeinheit ein Gesetz verabschiedet, bei dem nur eines sicher ist: Das Gesetz wird zum Liebling der Anwälte. Zudem droht es den IT-Standort Deutschland massiv zu schwächen.
Seit Tagen berichten wir hier intensiv über die parlamentarischen Beratungen des Leistungsschutzrechts (hier findet Ihr eine Übersicht der Artikel). Heute hat der Bundestag über das Leistungsschutzrecht in 2.3. Lesung debattiert und anschließend namentlich über den schwarz-gelben Gesetzesentwurf und die von der Opposition vorgelegten Entschließungsantraträge abgestimmt. Konstantin Rede zum Leistungsschutzrecht dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare freuen wir uns.
Heute fand die zweite und dritte Abstimmung zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage statt. Für die grüne Bundestagsfraktion haben Tabea und Konstantin […]
In einer aktuellen Pressemitteilung haben die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU gerade noch einmal ihre „Bedenken hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ zu Protokoll gegeben. Schaut man einmal, wer zu den Mitgliedern des Arbeitskreises gehört, wundert man sich doch sehr. Darunter u.a auch Abgeordnete wie Günter Krings, die heute morgen in einer schleunigst einberufenen Pressekonferenz noch den nun gefundenen Kompromiss zum Leistungsschutzrecht abgefeiert und zu Protokoll gegeben haben, es gäbe keinerlei Bedenken mehr. Angesichts der Aussagen in der Pressemitteilung gehen wir davon aus, dass sich die Arbeitskreis-Mitglieder bei der morgigen namentlichen Abstimmung gegen das Leistungsschutzrecht aussprechen werden.
Am 15.März, 14:00 – 20:00 Uhr veranstaltet der Grüne Bundesvorstand gemeinsam mit den Bundesarbeitsgemeinschaften Frieden und Internationale Politik wie auch Demokratie und Recht eine Fachtagung zum Thema „Drohnen – Drohung oder Zukunftsversprechen?“. Dabei soll es um Fragen der zivilen, staatlichen und militärischen Nutzung von Drohnen gehen.
Die Last-Minute-Änderungen der Koalition am Leistungsschutzrecht machen deutlich, dass die Koalition lediglich ein Gesetz mit einem solchen Namen schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür - das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag das Gesetz nicht enger gefasst, sondern komplett verdreht. Bis gestern sollten in erster Linie Suchmaschinen Lizenzgebühren an Presseverlage zahlen, wenn sie Teile von deren Artikeln in den Suchergebnissen dargestellt haben. Ziel war offensichtlich, den Verlagen Einnahmen durch die großen Suchmaschinen wie Google zu bescheren. Angesichts des neu vorgelegten Gesetzentwurfs haben Tabea und Konstantin eben nochmal die Position der grünen Bundestagsfraktion dargestellt.
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