Bereits Mitte 2011 war eine Liste der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt geworden, in der die tatsächlichen Speicherzeiten von Telekommunikationsanbietern dokumentiert werden. Nachdem bereits diese 10-seitige Kurzversion des Papiers vor längerer Zeit geleakt wurde, hat nun gestern der AK Vorrat den ausführlichen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht (pdf, 411 KB). Beide Versionen des Papiers werfen die Frage auf, ob die pauschalen Behauptungen der Befürworter der Massenspeicherung, dass es keine Daten gäbe – auf die zum Beispiel im Rahmen eines „Quick Freeze“-Verfahrens zurückgegriffen werden kann – zutreffend sein können. Insgesamt gibt das Papier einen umfassenden Einblick, welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und wie diese heute schon genutzt werden. Wir haben nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie die Bedenken des AK Vorrats teilt und wie sie zukünftig sicherstellen will, dass zukünftig Strafverfolgungsbehörden nur Leitfaden und andere Dienstanweisungen an die Hand gegeben werden, die geltende Rechtsvorschriften beachten und den Einzelfall angemessen berücksichtigen.
Die grüne Bundestagsfraktion schreibt die Stelle einer Referentin oder eines Referenten für den Aufgabenbereich Netzpolitik aus. Hier erfahrt Ihr mehr zum Anforderungsprofil und zu den Bewerbungsmodalitäten. Bewerbungsfrist ist der 10.12.2011. Wir freuen uns auf Eure Bewerbungen!
Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber stehen in enger und keineswegs spannungsfreier Beziehung: Stärkt das Gericht die Rechte des Gesetzgebers, vor allem gegenüber der Regierung, ist der Gesetzgeber erfreut. Hebt das Gericht Gesetze auf, die der Gesetzgeber beschlossen hat, wie es zuletzt mehrfach der Fall war, ist er verärgert. Macht das Gericht dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben für ein Gesetz, ist er einerseits dankbar, weil er damit verfassungsrechtlich sicheren Boden unter den Füßen hat. Andererseits sieht er sich in seinem politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Wie kann unter diesen Rahmenbedingungen die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht, das im September dieses Jahres sein 60jähriges Jubiläum beging, und dem Gesetzgeber lebendig weiterentwickelt werden? U.a. auch diese Frage stand heute im Fokus einer im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages organisierten Vortragsveranstaltung zum Thema "Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber".
Als grüne Bundestagsfraktion haben wir zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung erst vor Kurzem eine Podiumsdiskussion zu ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) in Berlin, bei der Ska Keller, Jan Philipp Albrecht und ich mit Geraldine de Bastion vom Digitale Gesellschaft e.V., David Hachfeld von Oxfam Deutschland e.V. und dem führenden deutschen ACTA-Experten Prof. Axel Metzger von der Universität Hannover über das ACTA-Abkommen und seine vielfältigen Auswirkungen, den weiteren Ratifizierungsprozess auf deutscher und europäischer Ebene und die Chancen der Zivilgesellschaft, ACTA noch zu stoppen, diskutiert haben. Hier findet Ihr eine Aufzeichnung des Streams der Veranstaltung. Hier findet ihr einen Blogpost mit zahlreichen Informationen über den aktuellen Stand zur bevorstehenden Ratifizierung von ACTA.
Missstände in Unternehmen oder Institutionen werden in vielen Fällen erst durch Hinweise einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sogenannter „Whistleblowern“) aufgedeckt. Dennoch drohen Beschäftigten, die solche Missstände publik machen, häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Hierdurch entsteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, der durch die gesetzliche Verankerung des Whistleblower-Schutzes aufgelöst werden kann. Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen reagieren wir auf dieses Schutzbedürfnis und wollen in Kürze eine eigene Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in den Bundestag einbringen, die Änderungen sowohl im Arbeits- als auch im Beamtenrecht vorsieht. Am 30.11.2011 veranstaltet die Grüne Bundestagsfraktion ein öffentliches Fachgespräch zum Schutz von Whistleblowern und lädt alle Interessierten hierzu ein.
Am 2. Dezember veranstaltet die Grüne Bundestagsfraktion ein öffentliches Fachgespräch zur„Modernisierung des Datenschutzes“. Die Veranstaltung findet zwischen 15.00 und 19.00 Uhr in Raum E 200 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestags (Konrad-Adenauer-Str. 1, 10557 Berlin) statt. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.
Als grüne Bundestagsfraktion beschäftigen wir uns seit langem mit dem geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA - genauso wie die Grünen im Europäischen Parlament. Vor gut zwei Wochen haben wir in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung eine Veranstaltung zu ACTA durchgeführt und mit Geraldine de Bastion vom Digitale Gesellschaft e.V., David Hachfeld von Oxfam Deutschland e.V. und dem führenden deutschen ACTA-Experten Prof. Axel Metzger von der Universität Hannover über das ACTA-Abkommen und seine vielfältigen Auswirkungen, den weiteren Ratifizierungsprozess auf deutscher und europäischer Ebene und die Chancen der Zivilgesellschaft, ACTA noch zu stoppen, diskutiert. Zudem haben wir im Bundestag am Anfang der Legislatur die eine Kleine Anfrage zu ACTA gestellt und das Europäische Parlament vor Kurzem zwei Studien vorgelegt, die unsere Bedenken noch einmal bestätigt haben. Nun rückt die Ratifizierung des Abkommens näher.
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