Seit Monaten weigert sich die Bundesregierung unter Berufung auf die angeblich fehlende Zustimmung der US-Regierung dem sogenannten „1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode“ die NSA-Selektoren vorzulegen, nach denen der BND Telekommunikationsdaten durchsucht und entsprechende Ergebnisse an den US-Geheimdienst übermittelt hat. Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie Konstantin und seine Kollegin Martina Renner haben als Mitglieder im Untersuchungsausschuss wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Unsere Klage haben wir heute gemeinsam mit unserem Prozessbevöllmächtigten, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Gestern haben die Fraktionen im Bundestag auf Initiative der grünen Fraktion erneut über die Vorratsdatenspeicherung debattiert – wie nicht anders zu erwarten durchaus engagiert. Während ihren Reden haben die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt und die rechtspolitische Sprecherin Katja Keul noch einmal folgendes klargestellt: Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten stellt einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen dar. Sie schafft aber keinesfalls mehr Sicherheit. Wer Menschen wirksam schützen will, braucht nicht mehr Daten, sondern mehr qualifiziertes Personal, das die jetzt bereits vorhandenen Daten und Informationen auswerten kann. An dieser Stelle dokumentieren wir die Redebeiträge der beiden grünen Abgeordneten.
Heute, am 11. September 2014, dreizehn Jahre nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center, setzt der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre seine Aufklärungsarbeit fort. Konstantin berichtet über die heutige Sitzung und die derzeit im Ausschuss geführten Diskussionen.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Johannes Lichdi einen Gastbeitrag verfasst, in dem er über seine Bemühungen berichtet, die derzeitige Praxis der Funkzellenauswertung zu beenden.
In einem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen ergibt sich aus dem Urteil ein weitreichender Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinaus geht. Am 04. April 2014 hat die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen des von ihr gesetzten Schwerpunktes “Digitale Bürgerrechte” ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“ veranstaltet. Nun liegt die Reader Fachgespräch Datenschutz & Trennungsgebot vor. Die Dokumentation, die wir allen Interessierten zur Verfügung stellen, enthält unter anderem die sehr konkreten Thesenpapiere der Referentinnen und Referenten.
Die im Vergleich zum Vorjahr noch einmal erheblich angestiegenen Zahl der Abfragen von Bankdaten durch Finanzämter und Sozialbehörden wirft zahlreiche Fragen auf. Die Abfragen, das hat die Vergangenheit gezeigt, beruhen oftmals auf einer unklaren Begründungslage und variieren von Bundesland zu Bundesland stark . Es steht der Verdacht im Raum, dass die derzeitige Abfragepraxis nicht den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes entspricht. Der Bundesregierung ist das Problem seit langem bekannt, gehandelt hat sie nicht. Die Bundesregierung muss der ausufernden Abfrage sensibler Informationen der Bürgerinnen und Bürger ein Ende machen. Sie muss prüfen, ob es gesetzlicher Klarstellungen bedarf.
In seinem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen über das Trennungsgebot ergibt sich aus dem Urteil ein Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinausreicht. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2014 gesetzt. Am 04. April 2014 von 15.00 bis 18.00 Uhr veranstaltet die grüne Fraktion im Rahmen ihres Schwerpunktes "Digitale Bürgerrechte" ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“.
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