In der hinter uns liegenden Sitzungswoche des Bundestages setzte die grüne Bundestagsfraktion einen klaren Schwerpunkt auf den Schutz und den Ausbau unserer digitalen Bürgerrechte. Wir beteiligten uns unter anderem mit Aktionen an verschiedenen Aktionstagen und legten zudem verschiedene parlamentarische Initiativen im Bundestag vor. Am heutigen Freitag brachten wir den Appell zahlreicher Schriftstellerinnen und Schriftsteller zur Verteidigung unserer Grundrechte in der digitalisierten Welt und unseren Antrag hierzu in den Bundestag ein. Besonders hat es uns gefreut, dass wir Gelegenheit hatten, uns mit einigen SchriftsstellerInnen, VertreterInnen von NGOs und JournalistInnen am Rande der Debatte fachlich austauschen zu können.
Die grüne Bundestagsfraktion trauert um Winfried Hassemer. Mit ihm verliert unser Land einen seiner wichtigsten Rechtsgelehrten, für den das Ringen um die Würde und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger stets im Mittelpunkt seines Wirkens stand.
Am 15. Dezember 1983 setzte das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil zweifellos einen Meilenstein im Bereich des (digitalen) Datenschutzes. Damals definierten die Karlsruher Richterinnen und Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht, bis heute eines, wenn nicht das wichtigste Recht, wenn es um Fragen des (digitalen) Datenschutzes geht. Auch wenn unser Datenschutzrecht in den letzten 30 Jahren immer wieder konkretisiert und modernen Entwicklungen angepasst wurde, angesichts des derzeitigen Spionageskandals wird auch dem Letzten klar: Im Bereich des (digitalen) Datenschutzes gibt es auch in Zukunft noch viel zu tun. Packen wir es an!
Dienstag fand vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung des ZDF-Staatsvertrags statt und eine lange Reise nähert sich dem Ende. Wir erinnern uns: Vor vier Jahren haben einige wenige Landeschefs einen unabhängigen Chefredakteur aus dem Amt gekickt. Weil er ihnen nicht passte. Weil er zu unbequem war. Mich als frisch gewählte Abgeordnete und ehemalige ZDF-Redakteurin machte es 2009 schier fassungslos, dass solche Schachzüge möglich sind in einem demokratischen Land, das zwei Diktaturen erlebt hat, welche die Macht der Medien schamlos für ihre Zwecke missbrauchten.
Täglich werden neue Dimensionen der Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA bekannt, die Erstellung millionenfacher Profile aus sozialen Netzwerken, bekannt. Heute berichtet u.a. heise über eine einjährige Vorratsdatenspeicherung durch die NSA. Die Schwelle zum autoritären Sicherheitsstaat, der seine Bürger präventiv überwacht und unter Generalverdacht stellt, scheint längst überschritten. Die nun bekannt gewordenen Praktiken verstoßen klar gegen die Menschenwürde. Eine solche Praxis wird bei uns durch das Grundgesetz untersagt. Auch vier Monate nach Bekanntwerden der lückenlosen Überwachung weltweiter Internet- und Telekommunikation durch verschiedene westliche Geheimdienste verhindert die Bundesregierung die Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe. Den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger setzt sie nicht durch.
Christian Rath schreibt in seinem Artikel der gestrigen Taz mit dem Titel „Grundgesetz weiter als die Grünen“ mit Hinweis auf einen gemeinsamen Artikel von Katrin Göring Eckhardt und Jürgen Trittin, der in der Frankfurter Rundschau erschienen ist, in dem die beiden unter anderem eine Weiterentwicklung von Artikel 10 GG zu einem umfassenden Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis fordern, dass dies bereits „längst gültiges Recht“ sei. Er bezieht sich dabei explizit auf die Einbeziehung von SMS und Emails. Mit seinem Hinweis, dass dies bereits Rechtslage sei, hat er jedoch nur in Teilen Recht.
Heute findet die mündliche Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung statt. Jan Philipp und Konstantin haben heute in einer gemeinsamen Erklärung den Gerichtshof ermuntert, den Grundrechtsschutz von 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und angesichts der Enthüllungen um PRISM, TEMPORA und Co. den EU-Datenschutz zu stärken. Als Grüne setzen wir uns dafür ein, Artikel 10 des Grundgesetzes zu stärken und das darin verankerte Kommunikationsgeheimnis zu einem umfassenden Telekommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis auszubauen.
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