In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte einen Gastbeitrag verfasst, in dem er über die Bemühungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens berichtet, Freifunk-Netzewerke auszubauen und Initiativen politisch stärker zu unterstützen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 18. Juni 2015 einen Freifunk-Router in der Bundesgeschäftsstelle am Platz vor dem Neuen Tor installiert. Damit kann jede Person im Umfeld der grünen Parteizentrale kostenfrei ins Internet. Dazu hat Malte heute mit Michael Kellner, Politischer Bundesgeschäftsführer und meiner Kollegin und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik der Grünen, Marion Gehrke, noch einmal auf die Vorteile von Freifunk-Netzen aufmerksam gemacht.
Am 30. und 31. Mai fand in Bielefeld die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) der NRW Grünen statt. Aus netzpolitischer Sicht gibt es zwei spannende Beschlüsse, über die Malte knapp berichtet. Unter dem Titel „WLAN für alle – ohne Überwachung und Abzocke!“ wurde mit über 90% Zustimmung ein Beschluss zu Freifunk und Störerhaftung beschlossen. Abschluss der LDK war der einstimmige Beschluss: Klares Nein zur Vorratsdatenspeicherung!
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten, auf die wir hier immer wieder aufmerksam gemacht haben. Heute hat die Bundesregierung also tatsächlich ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetz hinsichtlich der Störerhaftung bei Funknetzen vorgestellt. Alle im Vorfeld befürchteten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Tabea als Sprecherin für digitale Infrastruktur und Konstantin als netzpolitischer Sprecher haben ihn scharf kritisiert. Wer noch einen Beweis braucht, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn heute geliefert bekommen.
Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren äußerst intensiv geführt. Seit langem liegen deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, der Justizministerkonferenz und vielen anderen vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die durch ein Urteil des BGH im Jahr 2010 entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz (TMG) vorgesehene Providerprivilegierung auszuweiten. Auch im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Fachausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch auch wirtschaftspolitisch ist dies ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke legen wir nun einen Gesetzesentwurf vor.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird seit langem kontrovers auf politischer Ebene diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Kritiker des Urteils, darunter zahlreiche Juristen aus dem IT-Bereich, haben immer wieder darauf verwiesen, dass der BGH in seinem Urteil des maßgeblichen Paragraphen des Telemediengesetzes (TMG) nicht berücksichtigt hat. Nun liegen ein Antrag und ein Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Beratung vor. Wir begrüßen zwar die Intention beider Initiativen, sehen jedoch auch jeweilieg Schwächen, so dass wir in Kürze einen eigenen Gesetzesvorschlag unterbreiten werden.
Archive