Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestandsdatenzugriff (pdf) wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestages gegen unseren Widerstand verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundesrat und kann dort theoretisch noch aufgehalten werden, was allerdings angesichts der Zustimmung der SPD nicht wahrscheinlich ist. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Kritikpunkte, die wir an dem jetzigen Gesetzentwurf haben und mahnen dringende Nachbesserungen im Sinne des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger an.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein E-Government-Gesetz wurde am Mittwoch dieser Woche im Innenausschuss „anberaten“. Dabei handelt es sich um ein kontrovers diskutiertes und komplexes Regelwerk. Wir hätten uns ein Open-Government-Gesetz gewünscht. Im Bundesrat hat der Entwurf heftigsten Widerspruch erfahren. Dabei handelt es sich keineswegs allein um rot-grüne Länder, auch konservativ regierte Bayern und Hessen zählen zu den Gegnern des Vorhabens. Hintergrund sind die in den Ländern unterschiedlich entwickelten und gewachsenen IT-Strukturen und die Sorge vor unkontrollierten Kosten.
Soeben hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett ihren seit langem angekündigten Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Von der groß angekündigten Initiative gegen Abzocke und ungerechtfertigte (Massen-)Abmahnungen ist so gut wie nichts mehr übrig geblieben. Jährlich werden in Deutschland hunderttausende Abmahnungen wegen der angeblichen Verbreitung geschützter Musiktitel oder Filme verschickt. Den Betroffenen helfen Leutheusser-Schnarrenbergers Regelungen herzlich wenig.
Soeben hat die schwarz-gelbe BUndesregierung die von ihr seit langem angekündigte Initiative zur WLAN-Störerhaftung abgeblasen. Das Vorgehen von CDU/CSU und FDP ist ein erneuter politischer Offenbarungseid einer unfähigen Koalition, die ihr nächstes netzpolitisches Kernprojekt sang- und klanglos begräbt. Durch ihr Vorgehen dokumentieren CDU/CSU und FDP ein weiteres Mal ihre gesetzgeberische Unfähigkeit. Dass die Bundesregierung die klaren Aufforderungen, das Störerhaftungsrisiko effektiv einzuschränken und endlich für Rechtsklarheit zu sorgen, schlicht ignoriert und trotz der von ihr selbst als völlig unklar charakterisierten Rechtslage eine „gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für W-Lan-Betreiber weder für geeignet noch für erforderlich" hält, ist skandalös.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) dahingehend verschärfen, den Strafverfolgungsbehörden weitgehende Befugnisse einzuräumen. Der Entwurf der Bundesregierung stieß auf vielfältige Kritik. Am 31. Januar 2013 fand die erste Lesung des von der schwarz-gelben Bunderegierung eingebrachten Gesetzesentwurfs im Bundestag statt. In seiner Protokollrede kritisierte Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag, legte die Position der Grünen dar und setzte sich auch für eine intensive Beratung der Fachausschüsse des Bundestages zu dem umstrittenen Vorhaben eingesetzt. Am kommenden Montag findet nun eine öffentliche Anhörung des federführenden Innenausschusses statt.
Diese Woche stand im Plenum des Bundestages die erste Lesung des "Entwurfs eines Gesetzes Bundesregierung zur Familienpflegezeit und zum fexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes" (Drs.-Nr. 17/12356) auf der Tagesordnung. Konstantins Protokollrede dokumentieren wir hier. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
In einer aktuellen Pressemitteilung haben die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU gerade noch einmal ihre „Bedenken hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ zu Protokoll gegeben. Schaut man einmal, wer zu den Mitgliedern des Arbeitskreises gehört, wundert man sich doch sehr. Darunter u.a auch Abgeordnete wie Günter Krings, die heute morgen in einer schleunigst einberufenen Pressekonferenz noch den nun gefundenen Kompromiss zum Leistungsschutzrecht abgefeiert und zu Protokoll gegeben haben, es gäbe keinerlei Bedenken mehr. Angesichts der Aussagen in der Pressemitteilung gehen wir davon aus, dass sich die Arbeitskreis-Mitglieder bei der morgigen namentlichen Abstimmung gegen das Leistungsschutzrecht aussprechen werden.
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