Am 7. November 2016 fand eine öffentlich Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform zum Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf die EU Verordnung bezüglich der dort genannten Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. In einem vorherigen Blogpost hatten wir euch alle wichtigen Informationen zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Heute beginnt der nunmehr 10. nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung. Gemeinsam mit Özcan Mutlu hat Konstantin einen kurzen Kommentar verfasst. Der jährliche IT-Gipfel ist kaum mehr als substanzloses Schaulaufen zahlreicher Ministerinnen und Minister, die alle irgendwie mitspielen wollen. Die Digitalpolitik der schwarz-roten Bundesregierung bleibt insgesamt hoch widersprüchlich. Ministerien arbeiten lieber gegen- statt miteinander und blockieren wichtige digitalpolitische Entscheidungen. Statt endlich die Ärmel hochzukrempeln und den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, stellt man über Jahrzehnte mühsam erkämpfte Prinzipien wie die Datensparsamkeit derzeit offen in Frage und setzt auf unzureichende IT-Sicherheitsstandards statt innovativer Datenschutzkonzepte. Der diesjährige IT-Gipfel trägt den Titel „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“. Hier lässt Ministerin Wanka die Länder allein. Die eigenen Hausaufgaben macht man nicht. Eine netzpolitische Kompetenzbündelung ist überfällig. Die Netzpolitik gehört an den Kabinettstisch. Wir brauchen endlich klare netzpolitische Zuständigkeiten und eine Digitalstrategie aus einem Guss statt PR-Gipfel.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf für ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der – von uns Grünen immer wieder als lückenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden übertragen, während es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der - häufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung einzuführen, führt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen für Verstöße gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgültigen Ausverkauf der Netzneutralität sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als Grüne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete Vorschläge für eine effektive Absicherung der Netzneutralität und zur Sicherung und Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Am 26. September 2016 fand die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur zukünftigen Parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste statt. In einem Blogpost hatten wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung schon einmal zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung des Innenausschusses.
In der vergangenen Sitzungswoche debattierte der Deutsche Bundestag unter anderem über den von der Bundesregierung vorgelegten "Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze". An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kritik und Anmerkungen freuen wir uns.
Heute findet die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ statt. An dieser Stelle fassen wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung einmal zusammen. Eine gute Übersicht der extrem breiten Kritik an dem vorgelegten Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD unverändert in den Bundestag eingebracht haben, findet Ihr bei netzpolitik.org. Auch Konstantin hat das Vorhaben der Bundesregierung in den letzten Monaten immer und immer wieder kritisiert.
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