Nachdem vor wenigen Tagen die für die „Digitale Agenda“ zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wirklich beachtenswerte Überlegungen zur Reform des Urheberrechts angestellt hat (Rede Neelie Kroes: Is copyright working?), erreicht uns heute die nächste positive Nachricht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 24.11. entschieden (Pressemitteilung des EuGH), dass Provider nicht per Sperrverfügungen verpflichtet werden können, gegen illegale Downloads ihrer Kunden vorzugehen. Dies, so das Gericht in seinem Urteil (pdf, 46 KB), würde gegen die EU-Grundrechte verstoßen. Wenig zielführende, rein repressive Durchsetzungsmechanismen in Sachen Urheberrecht haben, so scheint es mehr und mehr, in der EU keine Zukunft.
Die Heinrich-Böll-Stiftung setzt am Mittwoch, dem 7.12.11 ihre Veranstaltungsreihe "Gespräche zur Netzpolitik" fort. Diesmal wird sich die Veranstaltung um den so genannten „Schulbuchtrojaner“, über den wir ja auch bereits gebloggt haben, drehen. Der Titel der Veranstaltung, die zwischen 19:00 und 21:30 Uhr in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung (Schumannstr. 8, 10117 Berlin Lageplan) stattfinden wird, lautet „Schulbuchtrojaner - Urheberschutz oder Gefahr für die Freiheit von Lehre und Forschung?“.
Als grüne Bundestagsfraktion haben wir zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung erst vor Kurzem eine Podiumsdiskussion zu ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) in Berlin, bei der Ska Keller, Jan Philipp Albrecht und ich mit Geraldine de Bastion vom Digitale Gesellschaft e.V., David Hachfeld von Oxfam Deutschland e.V. und dem führenden deutschen ACTA-Experten Prof. Axel Metzger von der Universität Hannover über das ACTA-Abkommen und seine vielfältigen Auswirkungen, den weiteren Ratifizierungsprozess auf deutscher und europäischer Ebene und die Chancen der Zivilgesellschaft, ACTA noch zu stoppen, diskutiert haben. Hier findet Ihr eine Aufzeichnung des Streams der Veranstaltung. Hier findet ihr einen Blogpost mit zahlreichen Informationen über den aktuellen Stand zur bevorstehenden Ratifizierung von ACTA.
Das Internet verändert den Umgang mit Wissen und Kultur. Die Grüne Europafraktion hat nach einer etwa einjährigen, von Jan koordinierten Debatte nun eine neue Position zur Reform des Urheberrechts beschlossen. Grundsätzlich geht es uns darum, die durch das Internet ausgelösten Transformationen der Erstellung, Verteilung und Vergütung von kreativen Werken positiv auszugestalten und einen Ausgleich zwischen den Interessen der KünstlerInnen und AutorInnen einerseits sowie der NutzerInnen und BürgerInnen andererseits zu erreichen.
Es ist eine düstere Zukunft, die die beiden Wirtschaftsredakteure der ZEIT dem Internet in ihrem aktuellen Buch vorhersagen: Bankkonten werden von Hackern leergeräumt, die Stromversorgung ganzer Großstädte wird gekappt, auf Facebook gibt es keine vertrauliche Kommunikation mehr: die Abhängigkeit vom Netz bedrohe unseren Wohlstand, schreiben sie in ihrem neuen Buch „Zeitbombe Internet“. Und die Politik – meinen sie – hätte längst die Kontrolle verloren: Versagen durch Unterlassen. Gleichzeitig unterbreiten die beiden ZEIT-Redakteure konkrete Vorschläge, wie wir „unser“ Internet wieder mitgestalten können: Sie plädieren u.a. für ein Recht auf Anonymität im Internet und und sähen dies gerne gesetzlich verankert. Über diese Forderungen und darüber, ob die Bombe wirklich tickt und wie wir ggf. die Kontrolle zurückgewinnen könnten, sofern wir sie verloren haben, diskutieren die Grünen des Kreisverbandes München-Stadt mit interessanten Gästen und laden alle Interessierten herzlich hierzu ein.
An diesem Wochenende hat der Parteitag der schleswig-holsteinischen Grünen (#ltwsh11) ein Wahlprogramm für die im Mai nächsten Jahres anstehende Landtagswahl beschlossen. Die Grünen sind somit die erste Partei in Schleswig-Holstein, die ein Wahlprogramm vorlegen. Das Programm ist das Ergebnis eines circa einjährigen Programmerstellungsprozesses. An dieser Stelle dokumentieren wir den netzpolitischen Teil des Landtagswahlprogramms, das in Kürze vollständig unter sh-gruene.de heruntergeladen werden kann.
Die geplante automatisierte Überprüfung von schulischen Datenbeständen auf möglicherweise unzulässig kopierte Schulbücher wirft eine Reihe von Fragen auf, vor allem datenschutzrechtliche, aber auch urheberrechtliche sowie Fragen nach dem eigentlich Sinn einer solchen Vereinbarung. Die Verantwortlichen in den Kultusministerien sind in der Pflicht, die Verhältnismäßigkeit ihres geplanten Vorgehens zu erklären und den Einsatz der entsprechenden Software ohne ausreichende Schutzmechanismen und nötigen Transparent zu verhindern. Die Verlage sind in der Pflicht, sich an der Beantwortung dieser essentiellen Fragen der digitalen Welt zu beteiligen. Statt auf rein repressive Instrumentarien zurückzugreifen, müssen sich sie sich die Frage stellen, wie durchtragende Antworten auf die vor Ihnen liegenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters aussehen könnten.
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