An dieser Stelle berichtet Konstantin über zwei mündliche Fragen, die er im Rahmen der heutigen parlamentarischen Fragestunde an die Bundesregierung richten wird. Im Rahmen der erste Frage will Konstantin von der Bundesregierung wissen, welche konkreten Schritte sie unternimmt, um datenschutzrechtliche Vorgaben beim Cloud-Computing einzuhalten. Die zweite Frage behandelt die Stiftung Datenschutz, die eigentlich am 1. Januar dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen sollte.
Ende November hatten wir berichtet, dass die Stiftung Datenschutz nach einer dreijährigen Hängepartie nun zwar kommen soll, die Bundesregierung das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand fährt. Nach dem vorläufigen Scheitern der Stiftung und den zahlreichen Absagen stellte sich nun die Frage, wie die Bundesregierung in Sachen Stiftung gedenkt, weiter zu verfahren: Wird es eine Neubesetzung der nicht in Anspruch genommenen Beiratssitze der Stiftung geben? Nach welchen Kriterien erfolgt eine etwaige Neubesetzung? Werden diese diesmal transparent sein? Um dies in Erfahrung zu bringen, hat Konstantin letzte Woche die folgende mündliche Frage an die Bundesregierung gerichtet. Nun liegt die Antwort vor.
Derzeit findet auf Einladung des Bundesministeriums des Inneren eine internationale Datenschutzkonferenz statt. Der Innenminister hat die vor über drei Jahren begonnene EU-Datenschutzreformdebatte aus ideologischen Gründen bisher ignoriert. Jetzt steht er vor einem Scherbenhaufen: Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten will eine Reform und diskutiert bereits konkret einen ambitionierten Entwurf. Wir fordern den Innenminister seit langem, auch in Anträgen, dazu auf, konstruktiv am Entwurf der Kommission mitzuarbeiten und sich endlich für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu engagieren. Denn wer in den Zeiten von Cloud Computing und Co. noch immer glaubt, man könne einen effektiven Persönlichkeitsrechtsschutz allein auf nationaler Ebene durchsetzen, hat die Auswirkungen des digitalen Wandels schlicht nicht verstanden.
Die Enquête-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ hat die endgültigen Handlungsempfehlungen zu Bildung und Forschung sowie den Zwischenbericht zu den Auswirkungen von Internet und Digitalisierung auf Demokratie und Staatsgefüge verabschiedet.
Heute tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Mit der Novelle wurde eine große Chance vertan: Das neue Gesetz garantiert den Bürgern keinen angemessenen schnellen Internetanschluss. Unser Vorschlag hätte die Unternehmen zu einem Ausbau der Grundversorgung verpflichtet. Ein Unternehmensfonds hätte jedem Haushalt einen Breitbandanschluss von 6 Mbit/m ermöglicht. Das hat die Koalition abgelehnt.
Auch dieses Jahr haben die Veranstalter unter anderem den Aspekt „Green IT“ zu einem Schwerpunkt der CeBIT 2012 gemacht. Bei dem Thema „Green IT“ geht es uns aber nicht allein um den Aspekt, dass Computer, Drucker und andere Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnologien energiesparend sind. Sondern wichtig ist auch, wie diese Geräte produziert und verschrottet werden und wie dabei Abfall vermieden werden kann.
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