Netzpolitik ist für uns Grüne eine der zentralen politischen Querschnittsaufgaben unserer Zeit. In den zwei Jahren, die seit unserem letzten netzpolitischen Kongress unter dem Motto "Gesellschaft digital gestalten" vergangen sind, hat sich viel getan: Netzpolitik ist heute längst Gesellschaftspolitik und tangiert jeden Politikbereich. Heute können wir selbstbewusst sagen: In zahlreichen netzpolitischen Diskussionen konnten wir als Grüne Bundestagsfraktion Akzente setzen und die eigenen Positionen schärfen. Nun wollen wir weitergehen und folgende Fragen gemeinsam mit Euch beantworten: Wie können wir die Chancen der Digitalisierung für die gesamte Gesellschaft nutzbar machen? Wie können wir das Bewusstsein, dass Netzpolitik längst Gesellschaftspolitik im politischen Alltag verankern? Was sind die Aufgaben des Staates im digitalen Zeitalter? Antworten auf diese und andere Fragen der (grünen) Gesellschafts- und Netzpolitik wollen wir gemeinsam mit all denjenigen finden, die Lust haben, sich konstruktiv in die Gestaltung der digitalen Gesellschaft einzubringen - auch im Rahmen unseres zweiten netzpolitischen Kongresses am 20.Oktober 2012.
Heute hat der Bundestag über 52 a UrhG und über ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht abgestimmt. Zu beiden Vorhaben hat die grüne Bundestagsfraktion bereits Anträge vorgelegt. Wir begrüßen die Vorstöße des Bundesrates. Die Bundesregierung ist viel zu lange untätig geblieben und hat es verpasst, entsprechende Regelungen vorzulegen. Auch ist heute klar, dass der dringend benötigte "3. Korb" wohl in dieser Legislatur nicht mehr kommen wird - ein urheberrechtlicher Offenbarungeid der schwarz-gelben Bundesregierung, die statt einen "Wissens- und Gesellschaftskorb" vorzulegen, lieder wenigen großen Verlagen ein umstrittenes Leistungsschutzrecht schustert, von dem bis heute keiner weiß, wie es genau aussehen soll.
Die grüne Bundestagsfraktion hat eine Aktuelle Stunde mit dem Titel ,,Integrität parlamentarischer Entscheidungen durch mehr Transparenz und klare Regeln gewährleisten - Nebentätigkeiten, Karenzzeit für Regierungsmitglieder, Abgeordnetenbestechung, Parteiengesetz" für die nächste Woche beantragt. Wir fordern die anderen Fraktionen zu einer gemeinsamen Transparenzinitiative auf: Jetzt ist die Zeit, um Nägel mit Köpfen zu machen!
Kanzlerin Merkel und Außenminister Westerwelle loben in Sonntagsreden immer wieder die demokratisierende Wirkung der Neuen Medien. Vor Kurzem hat Außenminister Welle sogar Regulierung des Exports entsprechender Software in Aussicht gestellt – und dabei offenbar vergessen, dass er innerhalb der Bundesregierung gar nicht zuständig ist. Unsere Befürchtung, dass das federführende Wirtschaftsministerium, dass von Vizekanzler Rösler geführt wird, jedenfalls nicht der gleichen Ansicht ist, hat die Antwort der Bundesregierung nun noch einnal verdeutlicht.
Wie Ihr wisst, wird am 20. Oktober 2012 der zweite Netzpolitische Kongress der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags stattfinden. Wir freuen uns sehr, dass wir neben Lawrence Lessig mit Ben Scott einen zweiten hochkarätigen Keynotespeaker gewinnen konnten. Nachdem wir vor Kurzem einen Call for Participation gestartet und sehr viele interessante Vorschläge für Workshops bekommen haben, freuen wir uns, Euch heute das Programm unseres Kongresses vorstellen zu können.
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich viel zu lange geweigert, eine von über 65.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützte Petition gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die bereits im September 2011 (hier unsere damalige Presseerklärung) das für die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnungen erreicht hatte, öffentlich im Petitionsausschuss zu beraten. Die Anhörung findet nun am 15. Oktober 2012 statt, also zwei Tage nach dem bundesweiten Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ab sofort ist auch wieder eine Anmeldung mögich.
Das heutige Urteil des Landesgerichts Köln im Rechtsstreit um die Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten" werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen. Wirklich gewonnen hat im Prozess vor dem Landgericht Köln niemand.
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