Eben legte Konstantin bereits anlässlich der heutigen Unterschriftenübergabe eines breiten Bündnisses aus Datenschützern und der grünen Kritik an dem bisherigen Gesetz, das Schwarz-Gelb in letzter Minute zu Gunsten der Werbewirtschaft und zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger noch geändert hatte, in einem Blogpost das weitere Vorgehen in Sachen Meldegesetz dar. So haben verschiedene rot-grün regierte Länder unmittelbar nach dem koalitionären Meldegesetzcoup im Bundestag angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um so zu verhindern, dass es tatsächlich zu einem schwarz-gelbem Ausverkauf in Sachen Datenschutz kommt. Heute hat der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner den Widerstand Schleswig-Holsteins gegen Pläne zur Aufweichung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angekündigt und das weitere Vorgehen des Landes konkretisiert.
Das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Meldegesetz war eine atemberaubende Mischung aus fragwürdiger Wirtschaftsnähe und Populismus. Die heutige Sitzung des Innenausschusses des Bundesrats hat das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ genutzt, um mehr als 190.000 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz an die Vertreterinnen und Vertreter der Innenministerien der Bundesländer zu übergeben. Das Verfahren im Bundesrat ist nun die Chance aus einem Kotau vor der Adresshandels-Lobby wieder ein vernünftiges Meldegesetz zu machen. Als Grüne freuen wir uns, dass die rot-grünen Landesregierungen das vorantreiben und dazu den Vermittlungsausschuss anrufen wollen. Über das weitere Vorgehen in Sachen Meldegesetz werden wir Euch auf dem Laufenden halten. Außerdem bietet die Posse um das Meldegesetz die Chance, auch auf andere datenschutzrechtliche Schutzlücken und das fortwährende Einknicken der schwarz-gelben Bundesregierung vor einer lobbystarken Werbewirtschaft zu thematisieren. Das werden wir als Grüne auch weiterhin tun.
In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt - und beim Datenschutz komplett versagt.
Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.
Nachdem gestern im Bundestag das neue TKG nach kontroverser Diskussion verabschiedet wurde, hier eine Auswahl aus der Berichterstattung. Die Kritikpunkte der Oppositionsfraktionen, die geschlossen geben den Gesetzentwurf votierten, werden von den Journalist*innen unserem Eindruck nach stark betont. Erfolg für eine Bundesregierung sieht anders aus.
Wie Thomas Mike Peters beim Telemedicus berichtet, bestehen die Rundfunkreferenten der Länder auf einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG). Momentan beraten die Ausschüsse des Bundesrats über die am 2. März vom Kabinett verabschiedete Vorlage. Bereits am 28. März hat der Kulturausschuss einen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen einstimmig verabschiedet.
Mitte Oktober verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf des "Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten“. In der Pressemitteilung des BMI wird der Zustand, dass ein Großteil der heute verschickten Mails "abgefangen" und "wie Postkarten mitgelesen" werden kann, kritisiert. Hierdurch käme es zu dem Umstand, dass sich sowohl Absender als auch Empfänger nie sicher sein könnten, „mit wem sie gerade kommunizieren und ob die gesendete E-Mail tatsächlich beim Empfänger angekommen ist" Diesen Zustand wolle man durch De-Mail beenden.
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