Heute hat Google seine Datenschutzrichtlinien geändert. Zu dieser Änderung und dem auch weiterhin fehlenden Gestaltungswillens der schwarz-gelben Bundesregierung im Bereich des (Internet-)Datenschutzes hat Konstantin folgendes erklärt.
Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der heutigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die Antworten der Bundesregierung zeigen: Die Bundesregierung beabsichtigt offenbar weiterhin, das Abkommen zu ratifizieren. Auch will sich die Regierung scheinbar nicht für eine Veröffentlichung sämtlicher Dokumente, die im Zuge der einzelnen Verhandlungsrunden erstellt wurden, einsetzen.
Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der morgigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die von Konstantin eingereichten Fragen, die die Bundesregierung morgen beantworten wird, dokumentieren wir hier.
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, hat Konstantin die Karlsruher Entscheidung begrüßt. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt. Die Entscheidung ist zugleich eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.
Über den geleakten Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware hatten wir bereits berichtet. Unter anderem ist die durch den Bericht offenbar gewordene technische Unmöglichkeit der Löschung von Inhalten, die klar den verfassungsrechtlich gebotenen Kernbereichsschutz betreffen, unseres Erachtens skandalös. Hierüber berichtet heute auch noch einmal die Tagesschau. Besonders verblüfft hat uns eine Auskunft des Bundesministeriums des Inneren gegenüber den Redakteuren der Tagesschau - doch lest selbst.
Millionen an Forschungsgeldern fließen aus europäischen wie auch bundesdeutschen Fördertöpfen in die Konzeptionierung und konkrete Ausarbeitung der Einsatzmöglichkeiten u.a. auch von Sicherheitstechnologien, die dazu dienen, Bürgerinnnen und Bürger systematisch und in der Fläche, d.h. möglichst umfassend zu überwachen. Die Bundesregierung betont immer wieder, dass es von ihrer Seite keinerlei Beteiligung an INDECT gegeben habe, da man das Projekt aufgrund seines „umfassenden Überwachungsgedankens“ für nicht vertretbar halte. Es stellt sich die Frage, ob diese Aussage wirklich zutreffend ist oder hier vernebelt werden soll? Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von uns Grünen bleiben da zumindest erhebliche Zweifel.
Gestern hatten wir in einem Blogpost von unserer Kleine Anfrage mit dem Titel “Unklarheiten bei der Stiftung Datenschutz” (pdf 63 KB), die wir am 26.01.2012 an die Bundesregierung gerichtet haben, berichtet. Heute haben uns die Antworten der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung bestätigt durch ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage unsere ärgsten Befürchtungen. Die Antworten belegen, dass die Stiftung Datenschutz droht, zu einem chwarz-gelben Wirtschaftstrojaner ohne jede Durchschlagskraft zu werden.
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