Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für erhebliche Verwirrung gesorgt. Nach einer schriftlichen Frage von Konstantin ist nun klar: Bundesinnenminister Friedrich geht sehenden Auges einen verfassungs- und europarechtlich höchst fragwürdigen Weg.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof seinen Schlussantrag zur Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Die Erklärung über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der EU ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa! Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten verstößt eindeutig gegen das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorratsdatenspeicherung muss daher jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden.
Angesichts der netzpolitischen Debatten der vergangenen vier Jahre und insbesondere den Enthüllungen der vergangenen sechs Monate zur Totalüberwachung unserer Kommunikation und unseres Alltags durch verschiedene Geheimdienste, ist der Koalitionsvertrag, auf den sich CDU, CSU und SPD nun verständigt haben, geradezu ein politischer Offenbarungseid einer mit dem Digitalen weiter fremdelnden schwarz-roten Koalition.
Viele haben es geahnt. Eine Koalition aus CDU/CSU und SPD bedeutet für unsere Bürgerrechte nichts gutes. War in dem von mir gestern veröffentlichten Arbeitsstand von Sonntagabend der Punkt Vorratsdatenspeicherung noch als strittig markiert, gibt es jetzt anscheinend eine Einigung. Den Absatz auf den man sich anscheinend jetzt verständigt hat, dokumentieren wir hier.
Am heutigen Montagabend findet im Europäischen Parlament die erste wichtige Abstimmung über die Zukunft des Datenschutzes in Europa statt. Die grob rechtsstaats- und menschenrechtswidrige Überwachungspraxis von Geheimdiensten und die Mitwirkung der Internetindustrie weltweit haben das Vertrauen in die freiheitliche Nutzung des Internets schwer beschädigt. Denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit braucht Privatheit. Das gilt für das Verhältnis Bürger-Staat wie auch das Verhältnis Unternehmen-Verbraucher gleichermaßen.
Heute wurden die die Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetze vorgestellt. Angesichts der Ergebnisse haben Konstantin und Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der grünen Bundestagsfraktion, das Agieren von Bundesregierung und Bundesjustizministerin kritisiert. Wenn die Justizministerin nun so tut, als wäre der Bericht der Fahrplan für mögliche Koalitionsverhandlungen, wirkt dies wie Realsatire. Abgesehen davon, dass es zu einer Neuauflage von Schwarz-Gelb nicht kommen wird: Weshalb sollte eine geschrumpfte FDP dann das durchsetzen, was ihr in den vergangenen vier Jahren an keiner Stelle gelang?
Längst sind, auch wenn uns das Kanzleramtschef Poffals und Innen- und Verfassungsminister Friedrich seit mehreren Tagen Glauben machen wollen, die durch die Enthüllungen von Edward Snowden im Raum stehenden Vorwürfe einer umfassenden Überwachung privater Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger, längst nicht geklärt. Wir Grünen haben heute noch einmal eine Kleine Anfrage mit über 100 detaillierte Fragen an die Bundesregierung gerichtet.
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